Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 151 - 5. Änderung - Ortskern Oestrich / Auf dem Beile - im Stadtteil Oestrich

Der seit dem 09.02.1985 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 151 "Ortskern Oestrich / Auf dem Beile" soll gemäß § 13a BauGB in einem Teilbereich geändert werden.
Der Auslöser für die Änderung des Bebauungsplanes in diesem Bereich, ist ein Antrag an die Stadt Iserlohn auf Übernahme, der im Plangebiet zwischen Unterdorfstraße und Kirchstraße befindlichen privaten Erschließungsanlage, in das städtische Eigentum. Die Anlage dient nur der Erschließung der anliegenden 12 Wohneinheiten (Einzel- und Doppelhausbebauung).
Eine Übernahme der Erschließungsanlage durch die Stadt, zieht planungsrechtlich die Änderung des Bebauungsplanes nach sich.
In der Bebauungsplanänderung erfolgt die Festsetzung des Bereiches der privaten Erschließungsanlage als öffentliche Verkehrsfläche.

Übersicht Verfahrensstand:


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[BpL_151_5Aend_Auf dem Beile_rechtsv] - 2,66 MB 
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