Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 151 - 4. Änderung - Ortskern Oestrich / Auf dem Beile - im Stadtteil Oestrich

Der seit dem 09.02.1985 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 151 "Ortskern Oestrich / Auf dem Beile" soll gemäß § 13 BauGB in einem Teilbereich geändert werden.
Ziel der Änderung ist die Konkretisierung der Zweckbestimmung der festgesetzten Gemeinbedarfsfläche, um vorhandene und geplante Anlagen und Einrichtungen auf der Fläche planungsrechtlich zu sichern.

Übersicht Verfahrensstand:


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[BPL_151_4Aend_Auf dem Beile_rechtsverb] - 1,77 MB 
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