Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 133 - 5. Änderung - Nördliches Stadtkerngebiet im Stadtteil Iserlohn

Anlass für die Änderung des Bebauungsplans ist der zunehmende Ansiedlungsdruck von Wettbüros auf dem Iserlohner Stadtgebiet. Aus städtebaulicher Sicht wird Handlungsbedarf gesehen, da Wettbüros von ihrer Wirkung her mit dem von Spielhallen vergleichbar vergleichbar sind und somit eine zukünftig weiterhin ungesteuerte Zulassung dieser Nutzung zu neu auftretenden städtebaulichen Problemen führen kann.

Mit dem nun vorliegenden Steuerungskonzept "Vergnügungsstätten", welches als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB am 30.09.2014 vom Rat der Stadt als Vorgabe für die Bauleitplanung beschlossen wurde, sollen allgemeine städtebauliche Zielvorgaben für das zukünftige bauleitplanerische Handeln der Stadt Iserlohn bei der Ansiedlung von Vergnügungsstätten aufgestellt werden.

Ziel des Bebauungsplans ist es, durch die Umsetzung des Steuerungsinstrumentes "Vergnügungsstättenkonzept" Planungsrecht zu schaffen.

Übersicht Verfahrensstand:


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[BPL_133_05Aend_Noerdliches Stadtkerngebiet (als Anhang an Ha] - 7,00 MB 
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