Der Bebauungsplan Nr. 5 "Löbbeckenkopf-West" ist seit dem 30.09.1964 rechtsverbindlich, wurde aber nicht aus einem Flächennutzungsplan entwickelt.
In Kenntnis dieser Sach- und Rechtslage hat der Rat der Stadt Iserlohn bereits am 08.06.1999 die Nichtanwendung dieses Bebauungsplans beschlossen.
Städtebaulicher Regelungsbedarf, der die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erfordert, wurde nicht festgestellt. Mögliche Bauvorhaben können nach den Kriterien des § 34 BauGB beurteilt werden.