Der Bebauungsplan Nr. 250 "Baarstraße - ehemalige Molkerei" setzt neben den öffentlichen Verkehrsflächen ein Sondergebiet gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung "großflächiger Einzelhandel" fest. Die Festsetzungen lassen eine Entwicklung der hier beabsichtigten Fachmarktansiedlung nicht zu. Insbesondere sind die Verkaufsflächen sowie die zulässigen Waren- und Dienstleistungsangebote entsprechend anzupassen.