Inhalt dieser Bebauungsplanänderung ist eine Neufestsetzung zur Höhenlage
der Betriebsgrundstücke im Bereich östlich der Haupterschließungsstraße. Unter Wahrung des angestrebten Landschaftbildes kann hierdurch auch der Forderung nach bedarfsgerechten Betriebsgrundstücken entsprochen werden.