Der seit dem 05.09.1980 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 138 "Kuhlenstück wurde in einem Teilbereich geändert. Das Gebiet der Bebauungsplanänderung erfasst überwiegend die vorhandene Verkehrsfläche der Straße "Wapschledde, teilweise die Verkehrsfläche "Vor dem Nücksberg sowie den Bereich der Grundstücke Vor dem Nücksberg 2a, 2b und 2c.
Für den überwiegenden Teil der Straße "Wapschledde wurde im bisherigen Bebauungsplan "Verkehrsfläche ausschließlich für Fußgänger sowie Verkehrsfläche - Fußgängerbereich mit eingeschränktem Fahrrecht für Lieferer und Anlieferverkehr festgesetzt. Eine Widmung entsprechend dieser alten Festsetzungen des Bebauungsplanes würde dazu führen, dass Anlieger weder ihre Grundstücke noch die laut bisherigen Bebauungsplan ausgewiesenen Stellplatzanlagen mit dem Fahrzeug anfahren können. Daher wurde der Bebauungsplan entsprechend dem vorhandenen Ausbau der Verkehrsflächen sowie der bestehenden Nutzung geändert.