Der seit dem 21.01.2005 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 260 „Letmathe - Oeger Straße / Bergstraße“ soll in einem Teilbereich gem. § 2 BauGB geändert werden.
Ziel der Änderung des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Fortführung des Fuß- und Radweges entlang der Lenne zwischen dem Teilstück „Auf der Insel“ sowie dem Anschlusspunkt „Oeger Straße“. Mit dem Bau des Weges soll einerseits die Radwegeverbindung in Letmathe künftig verbessert und andererseits die überregionale Lenneroute weiter optimiert werden.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 260 umfasst die zukünftige Trasse des geplanten Fuß- und Radweges sowie die angrenzenden öffentlichen Grünflächen. Im Geltungsbereich der Änderung soll auch planungsrechtlich die südwestliche Anbindung des Fuß- und Radwegs an die Oeger Straße sichergestellt werden.