Der Bebauungsplan Nr. 226 "Hennen Waldemey / Paschufer" wurde im Bereich der Hennener Straße 62 geändert. Hintergrund der Änderung ist ein projektiertes Gebäude, das die im Bebauungsplan nördlich festgesetzte Baugrenze um ca. 3,50 m überschreitet. Zur Realisierung des geplanten Bauvorhabens war eine Verschiebung der festgesetzten Baugrenze und somit die Änderung des Bebauungsplans Nr. 226 "Hennen Waldemey / Paschufer" erforderlich. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans bleiben erhalten.