Aufgrund zweier geplanter Doppelhaushälften soll der Bebauungsplan Nr. 147 "Dröscheder Feld" in einem Teilbereich geändert werden. Durch die neu geplante Bebauung würden die Baugrenzen in östliche Richtung um bis zu 5 Metern überschritten. Eine Überschreitung in dieser Größenordnung ist im Rahmen einer Befreiung gemäß § 31 BauGB nicht mehr möglich.
Das Bauvorhaben passt sich in Form und Umfang gut in die umgebende Bebauung ein. Die Grundzüge der Planung werden durch die Planänderung nicht berührt.