Im Bereich der Bebauungsplanänderung soll im wesentlichen ein Lebensmitteldiscounter und ein Getränkemarkt mit angegliederter, gemeinsam genutzter Stellplatzanlage und ein Feuerwehrgerätehaus entstehen.
Die Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 345 Am Ostbahnhof widersprechen in Teilbereichen den geplanten Vorhaben, für die inzwischen detaillierte Entwürfe vorliegen. Der Bebauungsplan soll daher dem aktuellen Planungsstand in den unten genannten Punkten angepasst werden. Alle übrigen Festsetzungen bleiben unverändert bestehen.