Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr.353 Hansbergstraße hat einerseits als Zielstellung die planungsrechtliche Grundlage für den endgültigen Ausbau der Hansbergstraße zu schaffen. Der Ausbau ist notwendig geworden, da die momentane Ausbausituation als Provisorium betrachtet werden muss. Zum anderen ergibt sich mit dem Bebauungsplan bei eventuellen späteren Verdichtungsabsichten im Gebiet die Möglichkeit diese zielgerichteter zu steuern.