Es ist beabsichtigt einen Teil der landwirtschaftlichen Fläche östlich der Straße "Am Spring" einer baulichen Nutzung in Form von Einzel- und Doppelhäusern zuzuführen.
Das Gebiet ist bislang dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen; der Flächennutzungsplan stellt den Bereich als Wohnbaufläche dar. Zur Erlangung des erforderlichen Planungsrechts ist die Aufstellung eines Bebauungsplans veranlasst.