Der seit dem 09.02.1985 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 151 "Ortskern Oestrich / Auf dem Beile" soll gemäß § 13 BauGB in einem Teilbereich geändert werden.
Ziel der Änderung ist die Konkretisierung der Zweckbestimmung der festgesetzten Gemeinbedarfsfläche, um vorhandene und geplante Anlagen und Einrichtungen auf der Fläche planungsrechtlich zu sichern.