Der seit dem 08.05.1968 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr L 15 "Heersiepen" soll gem. § 2 BauGB in einem Teilbereich neu aufgestellt werden. Der Bebauungsplan läuft dabei unter der neuen Bezeichnung Nr. 295 "Zum Heersiepen / An der Stennert".
Auslöser für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes sind einerseits Anfragen von Anwohnern im Gebiet zwecks Erweiterungen ihrer bestehenden Wohnbebauung, welche nach den derzeitigen Festsetzungen ausgeschlossen sind.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes bietet gleichzeitig die Möglichkeit zur Nachverdichtung im Gebiet.