Der seit dem 15.03.2008 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 207 „Letmathe Bergstraße" soll gemäß § 13 BauGB im Bereich des Flurstücks 20, Flur 18, Gemarkung Letmathe geändert werden.
Im Bereich des Grundstücks "Bergstraße 16-20" soll eine öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt werden, um hier eine Wendemöglichkeit für den gewerblichen LKW-Verkehr sowie Stellplätze zu schaffen. Die planungsrechtliche Grundlage dafür ist die Änderung des Bebauungsplans.