Der Bebauungsplan Nr. 411 "Sümmern - Rombrocker Straße" wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB aufgestellt.
Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung der Trennung des Gewerbegebiets Rombrock im Westen von dem reinen Wohngebiet Feldmarkring im Osten. Dazu soll ein Grünzug zwischen diesen Gebieten festgesetzt werden, wobei einer angemessenen Entwicklung der vorhandenen Wohnbebauung entlang der Ritterhausstraße weiterhin Rechnung getragen werden soll.