Der seit dem 1.11.2008 rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 337 "Sümmern Dahlbreite" soll gemäß § 13 BauGB in Teilen geändert werden.
Ziel der Planung ist die Schaffung einer erweiterten Zulassungsmöglichkeit von Nebenanlagen im Bereich Weideplatz.