Bebauungsplan

109 Altes Hallenbad

Mit der Bebauungsplanaufstellung wird das Ziel verfolgt, einen langfristigen Leerstand des Hallenbadgebäudes bzw. die Entstehung einer Brachfläche zu vermeiden. Aus stadtplanerischer Sicht handelt es sich um ein zentrales Grundstück und städtebauliches Element in der Innenstadt von Hemer. Das Plangebiet befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 30 I b „Hademareplatz“ (in Kraft getreten am 20.03.2008). Dieser aktuell geltende Bebauungsplan setzt für die betroffene Fläche ein Baugrundstück für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung „Hallenbad“ fest und lässt eine Neuordnung der Liegenschaft zu einem gemischt genutzten, urbanen Gebäudekomplex auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts nicht zu. Um eine Nachnutzung des Grundstückes zu ermöglichen, ist die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Vorhabenträger plant für den Neubau eine Nutzungsmischung aus Wohnen, Gastronomie, Handel, Pflege, Bürofläche und Parken. Ziel der Planung ist ein ausgewogener Nutzermix, der dem urbanen Umfeld entspricht und den umgebenden öffentlichen Raum aufwertet.

Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr 109 \"Altes Hallenbad\" Übersichtsplan

 

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

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