Satzung

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Deilinghofen-Siedlung

Aufgrund der Nachfrage nach Baugrundstücken in den Ortsteilen „Deilinghofen-Siedlung“ und „Brockhausen“ durch Grundstückseigentümer und Bauinteressenten ist es notwendig die Baulücken und Baugrundstücke der genannten Ortsteile sowie die unbebauten Grundstücke entlang des Brockhauser Weges und entlang des Verbindungsweges zwischen Neuer Weg und Bäingser Weg in geordneter baulicher Entwicklung zu erschließen.

Da die Satzung mit der geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar sein muß, der derzeitige Flächennutzungsplan hier jedoch keine Bauflächen vorsieht, hat der Ausschuß für Planung, Verkehr und Wirtschaft am 06.03.1996 beschlossen, für die Abrundungsbereiche den Flächennutzungsplan zu ändern (Neudarstellung von Wohnbauflächen (W) und Gemischte Baufläche M).

Die Darstellung eines Teilbereiches als Gemischte Baufläche in Brockhausen berücksichtigt die innerhalb des Gebietes gelegenen landwirtschaftlichen Betriebe. Gleichwohl ist dieser Bereich durch überwiegende Wohnnutzung geprägt. Daher wird für die Abrundungsbereiche satzungsmäßig festgesetzt, daß ausschließlich Wohngebäude zulässig sind.

Ü-Plan zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung \"Deilingshofen-Siedlung\" Übersichtsplan

 

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