Satzung
Abgrenzungssatzung Stephanopel und Ispei
Für die Satzung über die Abgrenzung der Ortsteile Stephanopel und Ispei der Stadt Hemer wurde das nach § 34 Abs. 5 BauGB erforderliche Anzeigeverfahren durchgeführt. In diesem Verfahren teilte der Regierungspräsident Arnsberg mit Verfügung vom 23.06.1988 mit, dass eine Verletzung der Rechtsvorschriften nicht geltend gemacht wird.
Ansprechperson
- Frau Conny Gösser, Telefon: 02372/551-324, E-Mail: c.goesser@hemer.de
- Frau Kirsten Staubach, Telefon: 02372 551-350, E-Mail: k.staubach@hemer.de
Verfahrensschritte
- 12.07.1988 - 16.08.1988, Öffentliche Bekanntmachung
Anhänge
- Plandarstellung
- Abgrenzungssatzung Stephanopel und Ispei
Abgrenzungssatzung Stephanopel und Ispei
- Abgrenzungssatzung Stephanopel und Ispei
- Begründung