Satzung

Abgrenzungssatzung Stephanopel und Ispei

Für die Satzung über die Abgrenzung der Ortsteile Stephanopel und Ispei der Stadt Hemer wurde das nach § 34 Abs. 5 BauGB erforderliche Anzeigeverfahren durchgeführt. In diesem Verfahren teilte der Regierungspräsident Arnsberg mit Verfügung vom 23.06.1988 mit, dass eine Verletzung der Rechtsvorschriften nicht geltend gemacht wird.

Ü-Plan zur Abgrenzungssatzung Stephanopel und Ispei Übersichtsplan

 

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Verfahrensschritte

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