Der Geltungsbereich der 129. Änderung ist im wirksamen des Flächennutzungsplanes der Stadt Goch als Gemeinbedarfsfläche dargestellt. Diese Darstellung entspricht nicht mehr den langfristigen Zielen der Verwaltung, sodass dem Antrag aus Oktober 2022 auf Einleitung eines Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 51 Goch - 7. Änderung in der Sitzung Bau- und Planungsausschusses am 24. November 2022 zugestimmt wurde. Das Nutzungskonzept sieht ein gegliedertes Mischgebiet vor. Dem Trennungsgrundsatz folgend werden die gewerblichen Nutzungen im Bereich der B67 und den angrenzenden Gewerbegebieten normiert, während die erforderlichen Wohnnutzungen im Bereich der Wohngebäude Hester Weg 11 bis 19 verortet werden sollen. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.