Bebauungsplan in Bearbeitung
Erneute Veröffentlichung im Internet gem. § 4a (3) BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 51 Goch, 7. Änderung - "Platz des Handwerks" im Stadtteil Goch
Der Geltungsbereich der siebten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 Goch ist im rechtsverbindlichen Bebauungsplan aus 1999 als Gemeinbedarfsfläche festgesetzt. Diese Festsetzung entspricht nicht mehr den langfristigen städtebaulichen Zielen der Verwaltung, sodass dem Antrag aus Oktober 2022 auf Einleitung eines Änderungsverfahrens in der Sitzung Bau- und Planungsausschusses am 24. November 2022 zugestimmt wurde. Das nun vorgeschlagene Nutzungskonzept sieht ein gegliedertes Mischgebiet vor. Dem Trennungsgrundsatz folgend werden die gewerblichen Nutzungen im Bereich der B67 und den angrenzenden Gewerbegebieten normiert, während die erforderlichen Wohnnutzungen im Bereich der Wohngebäude Hester Weg 11 bis 19 verortet werden sollen.
Planunterlagen
- Erneute Veröffentlichung im Internet gem. § 4a (3) BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB (09.10.2025 - 24.10.2025)
Bezüge zu anderen Planverfahren
Verfahrensschritte
- 26.02.2025, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 19.03.2025 - 25.04.2025, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
- 19.03.2025 - 25.04.2025, Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
- 09.10.2025 - 24.10.2025, Erneute Veröffentlichung im Internet gem. § 4a (3) BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB
Ansprechperson
- Herr Torsten Kauling, Telefon: +49 (0) 2823 320-209, E-Mail: torsten.kauling@goch.de