Plandetails

Verfahren

Lärmaktionsplan Umgebungsrichtlinie, Runde 3 in Euskirchen

 

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplanes Runde 3 für die Stadt Euskirchen gemäß § 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG)

Der Entwurf zum Lärmaktionsplan 3. Runde liegt vom 12.10.2020 bis einschließlich 09.11.2020 in der Stadtverwaltung Euskirchen, 53879 Euskirchen, Kölner Straße 75, Anbau 2. Obergeschoss, Zimmer 273, zu folgenden Zeiten aus:

montags, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr                                                    

dienstags und donnerstags von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr

 

Eine zusätzliche Bürgersprechstunde findet am 05.11.2020 in der Zeit ab 14.00 Uhr in der Stadtverwaltung Euskirchen, 53879 Euskirchen, Kölner Straße 75 statt.

Um eine Anmeldung zur Bürgersprechstunde wird unter Tel. 02251/ 14-414 gebeten.

 

Der Rat der Kreisstadt Euskirchen hat am 14.12.2017 die Inhalte des Lärmaktionsplanes, Runde 2, für die Stadt Euskirchen gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie beschlossen. Die Erstellung und Untersuchung des Lärmaktionsplanes ist eine Aufgabe, die gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie von der Kommune umgesetzt werden muss. Im Jahr 2002 trat die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) in Kraft, die im Juni 2005 mit Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetztes (BImSchG) in nationales Recht überführt wurde. Der Lärmaktionsplan ist alle fünf Jahre zu überarbeiten, die Überarbeitungsstände werden als Runden bezeichnet.

 

Ebenso wie in der 2. Runde werden in der nun vorliegenden 3. Runde alle regionalen, nationalen und grenzüberschreitenden Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz) berücksichtigt. Untersucht wurden hierbei als Hauptverkehrsstraßen im Gebiet der Stadt Euskirchen:

·         A 1, im Stadtgebiet,

·         B 56, im Stadtgebiet mit einer Lücke zwischen Carl-Koenen-Straße und L 210,

·         B 266, A 1 – westliche Stadtgrenze,

·         L 182, L 194 Kölner Straße – Luxemburger Straße,

·         L 182, L 210 – nordöstliche Stadtgrenze,

·         L 194, L 178 – L 179 (Rheder),

·         L 194, L 182 – L 119,

·         L 264, A 1 – B 56.

 

Für jeden betrachteten Straßenabschnitt werden Steckbriefe aufgestellt, in denen die örtlichen Situationen zusammengefasst beschrieben und fotografisch dokumentiert werden. Bei Lärmpegeln über 65/55 db(A) (tags/nachts) werden Maßnahmen vorgeschlagen, die beschrieben und in einem Plan dargestellt werden. Dabei können verkehrsplanerische, verkehrsrechtliche, verkehrstechnische, straßenbauliche, städtebauliche und kompensatorische Maßnahmen sowie Maßnahmen an Gebäuden vorgeschlagen werden. Darüber hinaus werden die bereits in der 2. Runde vorgeschlagenen Maßnahmen evaluiert (Kap. 8).

 

Die Maßnahmenvorschläge sind auf folgenden Seiten in Kap. 9.3 zu finden:

B 56, Kommerner Straße (Wißkirchen und Euenheim), siehe Seite 45

B 56, Kommerner Straße (Innenstadt), siehe Seite 52

Frauenberger Straße, Ortseingang bis Rüdesheimer Ring, siehe Seite 56

B 56, Rüdesheimer Ring – Jülicher – Ring – Keltenring, siehe Seite 61

L 194, Kölner Straße, Tankstelle bis Vom-Stein-Straße Nord, siehe Seite 70

B 56, Bonner Straße – Kuchenheimer Str., Bahntrasse bis Carl-Koenen-Str., siehe Seite 75

L 194, Rhederstraße, siehe Seite 79




Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Frau Neumann-Baranowski 02251/14-254 HNeumann-Baranowski@euskirchen.de
Herr Knieps 02251/14-254 LKnieps@euskirchen.de

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