Für den Bereich Im Höstert besteht kein Bebauungsplan. Deshalb ist vor dem endgültigen Ausbau der Erschließungsanlagen eine Genehmigung nach § 125 BauGB erforderlich. Hierfür soll festgestellt werden, ob der Abschnitt die Anforderungen gem. § 125 BauGB i.v.m. § 1 Abs. 4-7 BauGB erfüllt.
Mit der ausgebarbeiteten Straßenplanung soll eine Beteiligung der Anlieger sowie der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Anschließend werden die Anregungen dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
Die Straße ist bis zur Einmündung In den Wiesen bereits endgültig ausgebaut und abgerechnet worden. Der weitere Teil, bis zur Straße Untere Burg, befindet sich noch im Zustand einer Baustraße. In diesem Abschnitt soll nun ein, zum vorangehenden Teil, gleicher Ausbau erfolgen und dieser entsprechend abgerechnet werden. Dies stellt somit eine erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen da.
Name | Telefon | |
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Frau Neumann-Baranowski | 02251/14-254 | HNeumann-Baranowski@euskirchen.de |
Herr Knieps | 02251/14-254 | LKnieps@euskirchen.de |