Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 4, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss, die erneute öffentliche Auslegung des überarbeiteten Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 103, 3. Änderung sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange bei der Aufstellung von Bauleitplänen gem. § 4 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) n der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist.

 

Das Plangebiet befindet sich an der Düsseldorfer Straße im Westen des Stadtgebietes Hilden. Es umfasst Grundstücksflächen im Bereich der Düsseldorfer Straße und der Niedenstraße.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Hilden Flur 1 die Flurstücke 307, 308, 313 und 194 (teilweise). Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist dem Bebauungsplan zu entnehmen. Die Größe des Plangebietes beträgt rd. 7.130 m².

 

Ziel der dritten Änderung des Bebauungsplans 103 ist es, im Plangebiet eine gewerbliche Entwicklung zu ermöglichen. Mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes soll die Bereitstellung neuer Gewerbeflächen verfolgt werden.

 

Dem Offenlagebeschluss liegt der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht mit Stand vom 24.03.2022 zugrunde.