Sitzung: 14.03.2018 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Enthaltung: 2
Vorlage: WP 14-20 SV 61/179
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 63A als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4b BauGB und § 13a BauGB in der
Fassung
der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634).
Das Plangebiet
befindet sich im Hildener Norden an der Straße Grünewald, innerhalb des Flurstückes
365 in der Flur 31 der Gemarkung Hilden.
Die Plangebietsgrenze verläuft entlang der westlichen Fassade des Hauses
Grünewald Nr. 12, der südlichen Fassade der Häuser Köbener Straße Nr. 13 bis
19, 10m östlich der Häuser Köbener Straße Nr. 25 und 27 sowie entlang der nördlichen
Grenze der Straße Grünewald.
Ziel der Planung ist es, den bisherigen Garagenhof durch ein
Mehrfamilienhaus als Nachverdichtungsmaßnahme zu ersetzen. Es wird
beabsichtigt, kleine Wohnungen mit höherem altengerechten Wohnkomfort (Aufzug,
barrierefreie Wohnungen, etc.) zu bauen.