Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen

0143 Am Güterbahnhof im Stadtteil Bad Salzuflen

Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.11.2006 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 0143 „Am Güterbahnhof“ und am 22.01.2008 einen Beschluss zur Durchführung des Planverfahrens im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung gefasst.

Bereits im Jahre 1988 wurde für den Bereich zwischen der Bahn und der Siemensstraße ein Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 0134 „Werler Straße / Siemensstraße“ mit dem Ziel der Regelung von Einzelhandelsbetrieben gefasst. Die erste Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger wurde im Jahre 1989 durchgeführt. Seitdem ist das Verfahren jedoch nicht weitergeführt worden. Der östliche Planbereich überlagert in Teilen den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 0172 / A „Bahnhofstraße West“ von 1974. Dieser setzt in dem Bereich ein Gewerbegebiet fest. Gestalterische Festsetzungen vor allem zur Regelung von Werbeanlagen beinhaltet der Bebauungsplan nicht. Durch den Bebauungsplan Nr. 0143 „Am Güterbahnhof“ wird eine Teilfläche des Bebauungsplanes Nr. 0172 / A neu geregelt und ersetzt.

Dem Plangebiet am Ortseingang von Bad Salzuflen mit dem ehemaligen Güterbahnhof zwischen der Werler Straße im Norden, der Bahnhofstraße im Osten und der Bahntrasse im Süden und Westen kommt eine besondere städtebauliche Bedeutung zu. Über den Bebauungsplan Nr. 0143 „Am Güterbahnhof“ sollen verbindliche Regelungen für ein geordnetes Ortsbild an diesem innenstadtnahen Standort geschaffen werden. Gleichzeitig wird mit dem Bebauungsplan das Ziel verfolgt, die Art der Nutzung – vor allem in Hinblick auf zulässige Einzelhandelsnutzungen – zu regeln. Zum Schutz des Einzelhandels im Stadtzentrum und den Ortsteilzentren soll eine Einschränkung des Einzelhandels innerhalb des Plangebietes, z.B. durch Ausschluss von zentrenrelevanten Sortimenten, erfolgen.


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Datum: 13.10.2024