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Dieses Flächennutzungsplanverfahren lief parallel zum Bebauungsplanverfahren
Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen

132. Änderung des Flächennutzungsplans "Feuerwache Wüsten" im Stadtteil Wüsten

Anlass für die 132. Änderung des Flächennutzungsplanes „Feuerwache Wüsten“ ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1207 „Feuerwache Wüsten“, Ortsteil Wüsten. Der geplante Neubau eines Feuerwehrgerätehauses soll auf der Fläche westlich der Salzufler Straße 32 errichtet werden und das bestehende Feuerwehrgerätehaus in der Kirchheider Straße 28a ersetzen. Der neue Standort befindet sich derzeit im Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Durch die Aufstellung des vorgenannten Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes soll Planungsrecht für den dringend erforderlichen Neubau des Feuerwehrgerätehauses geschaffen werden.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren und beinhaltet zwei Geltungsbereiche. Der Geltungsbereich 1 nördlich der Salzufler Straße ist ca. 12.675 m² groß und beinhaltet unter anderem den Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplanes. Ergänzend dazu soll im ca. 1.180 m² großen Geltungsbereich 2, südlich der Kirchheider Straße, der bisherige Standort des Feuerwehrgerätehauses von Fläche für Gemeinbedarf in Grünfläche geändert werden.


Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan
Name Telefon E-Mail
Herr Andreas Schneider 05222 - 952 237 a.schneider@bad-salzuflen.de
Frau Regina Walter 05222 - 952 241 r.walter@bad-salzuflen.de
Datum: 19.04.2024