Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen

0723 "Gewerbegebiet Leopoldshöher Straße" im Stadtteil Lockhausen

Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss hat 2014 beschlossen, die bisherigen Bebauungsplanverfahren Nr. 0719 A / I und Nr. 0719 B in dem neuen Bebauungsplan Nr. 0723 zusammenzuführen (DS 124/2014). Von Mitte 2014 bis Anfang 2016 wurde ein Rahmenkonzept aufgestellt, um langfristige Möglichkeiten einer gewerblichen Entwicklung über diesen Bebauungsplan hinaus zu prüfen. Die dazu erarbeiteten Verkehrs- und Schallgutachten haben ergeben, dass dies nicht sinnvoll umsetzbar ist (DS 76/2016).

Ab Mitte 2016 wurde der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 0723 „Gewerbegebiet Leopoldshöher Straße“ in einem überdurchschnittlichen Detaillierungsgrad erarbeitet. Gleichzeitig wurden die Verkehrs-, Schall- und Artenschutzgutachten aktualisiert sowie Lärmemissionskontingente festgesetzt. Auf dieser Grundlage wurde Anfang 2018 die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt (DS 11/2018). Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und in der Entwurfserarbeitung berücksichtigt.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung am 14.12.2021 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0723 "Gewerbegebiet Leopoldshöher Straße" öffentlich auszulegen (DS 252/2021).

Ziel des Bebauungsplanes Nr. 0723 „Gewerbegebiet Leopoldshöher Straße“ ist es, der anhaltenden Nachfrage nach Gewerbegrundstücken ein Angebot entgegen zu stellen, welches die Belange der umliegenden schutzbedürftigen Nutzungen berücksichtigt. Damit sollen im Stadtgebiet ansässige Unternehmen die Möglichkeit zur Erweiterung oder Auslagerung erhalten und die Ansiedlung neuer Unternehmen ermöglicht werden. Gleichzeitig wird eine ökologisch hochwertige Einfügung des Gewerbegebietes in das Landschaftsbild verfolgt.

Ergänzend zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes, findet eine Bürgerversammlung am 05.04.2022 um 18:00 Uhr in der Aula des Schulzentrums Aspe (Paul-Schneider-Straße 5, Bad Salzuflen) statt. Die Bürgerversammlung wird unter den dann gültigen Regelungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt.
Für den Fall, dass die Pandemielage die Durchführung der Bürgerversammlung als Präsenzveranstaltung erheblich einschränkt, wird alternativ eine digitale Vorstellung des Entwurfes über den Anbieter Zoom durchgeführt. Der virtuelle Konferenzraum wird in diesem Fall unter der folgenden Internetadresse erreichbar sein: https://us02web.zoom.us/j/82630848204?pwd=dmsyZU1CSW5rcGducmhrU1NLOFM3dz09
Ob die Bürgerversammlung in Präsenz oder digital durchgeführt wird, gibt die Stadt Bad Salzuflen bis zum 01.04.2022 auf der städtischen Internetseite (www.stadt-bad-salzuflen.de) bekann.



Übersichtsplan zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0723

Übersichtsplan
Stand 14.12.2021

Ansprechperson zum Plan
Name Telefon E-Mail
Herr Martin Heyne 05222 - 952 242 M.Heyne@bad-salzuflen.de
Frau Regina Walter 05222 - 952 241 r.walter@bad-salzuflen.de
Datum: 02.04.2023