Ziel der Planung ist die geplante bauliche Erweiterung des vorhandenen Lebensmittel-Discounters am Standort und die Erweiterung der Verkaufsfläche. Geplant ist ein großflächiger Lebensmittel-Discounter (mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 qm) und ein separates Gebäude für einen Backshop mit Café.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, soll der Bebauungsplan Nr. 0166 aufgestellt und der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 0155/II "Gewerbegebiet Am Fischerskamp" im Geltungsbereich der Neuaufstellung aufgehoben werden. Planungsziel ist die Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung "Großflächiger Einzelhandel-Nahversorgungsmarkt".
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