Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen

1024/I "Gewerbegebiet Werler Feld", Ortsteil Werl-Aspe im Stadtteil Werl-Aspe

Anlass für die aktuelle Bauleitplanung ist das Bestreben eines Vorhabenträgers, an diesem Standort ein Gewerbegebiet zu entwickeln. Der Antrag auf die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1024/I wurde von einem Unternehmen gestellt, dass sich auf die Entwicklung von Konversionsflächen und Flächen mit Altlastenbefunden spezialisiert und die Flächen bereits erworben hat. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird die Darstellung des Flächennutzungsplanes von einer Sonderbaufläche in gewerbliche Bauflächen geändert, so dass dem Entwicklungsgebot Rechnung getragen wird. Neben den Bauleitplanverfahren wird vom Vorhabenträger ein Sanierungskonzept für die Deponieflächen zusammen mit der unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Lippe erarbeitet. Im Grundsatz ist eine Sicherung der Altlasten durch eine Abdeckung der Flächen und den Einbau einer Gasdrainage vorgesehen. Auf dieser Abdeckung können Gebäude, Parkplätze und Straßenflächen hergestellt werden. Die Sicherungsmaßnahmen bewirken eine geordnete Entgasung des Deponiekörpers sowie die Reduzierung des Wassereintrags in die Altlasten, was dem Schutz des Grundwassers dient.

Ziel des Vorhabenträgers ist es, mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1024/I „Gewerbegebiet Werler Feld“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Gewerbegebiet zu schaffen. Durch flexible Hallenkörper sollen die Einsatzmöglichkeiten des Gewerbes variabel gehalten werden. Es soll neuer Raum für Kleingewerbe, Unternehmen und Großunternehmen entstehen, die die Wirtschaft Bad Salzuflens stärken. Durch das Gewerbegebiet soll die Ansiedlung neuer Betriebe gefördert und ansässigen und regionalen Unternehmen Erweiterungsmöglichkeiten geboten werden.



Übersichtsplan über den Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 1024/I

Übersichtsplan
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Ansprechperson zum Plan
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Datum: 27.11.2024