Anlass für die 139. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hoffmannstraße“ in den Ortsteilen Schötmar und Bad Salzuflen ist die beabsichtigte Aufstellung von zwei Bebauungsplänen. Die Flächennutzungsplanänderung wird im Parallelverfahren zu den beiden Bebauungsplänen, 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0178 B/I „Hoffmannstraße - nördlicher Teil“ sowie Bebauungsplan Nr. 0251 „Hoffmannstraße Süd“, durchgeführt. Mit der Anpassung des Planungsrechts sollen die Flächen rechtssicher und zukunftsorientiert ausgerichtet werden. Ziel ist es, die Bebauungsstruktur und ihre vielfältigen vorhandenen Nutzungen zu erhalten und dabei gleichzeitig neue Nutzungsmöglichkeiten zu eröffnen, die sich städtebaulich einfügen. Hierzu sollen bisherige Hemmnisse für die Umsetzung von Nutzungen abgebaut werden. Gleichzeitig soll gewährleistet werden, dass sich geplante Vorhaben in die gewachsene Nutzungsstruktur städtebaulich einfügen. Anlass der Planung sind Baugesuche in beiden Bereichen, notwendige Veränderungen der Erschließung im nördlichen Plangebiet und veränderte Rechtsgrundlagen, die die genannten planungsrechtlichen Anpassungen in den Bebauungsplänen erfordern.
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