Konkreter Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0119 I „Roostraße“. 2011 wurde vom Rat der Stadt Bad Salzuflen der Beschluss gefasst, bestimmte Teilbereiche der Sondergebiete planungsrechtlich neu auszurichten – „Die Bereiche Untere Moltkestraße, Untere Roonstraße, Untere Wenkenstraße und Am Ostpark werden in allgemeines Wohngebiet umgewandelt […] Die Gebäude entlang der Bismarckstraße werden als besonderes Wohngebiet ausgewiesen“ (Beschluss des Rates vom 12.10.2011, DS 213/2011). Um den Bebauungsplan Nr. 0119 I „Roonstraße“ neu aufstellen zu können, bedarf es einer Flächennutzungsplanänderung, die im Parallelverfahren durchgeführt wird. Grundlage für die Entscheidung des Rates der Stadt sind die sich verändernden Rahmenbedingungen im Kursektor.
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