Rubrik

Dieses Flächennutzungsplanverfahren läuft parallel zum Bebauungsplanverfahren
Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen

133. Änderung des Flächennutzungsplanes "Südfeld, Bauabschnitt C", Ortsteil Werl-Aspe im Stadtteil Werl-Aspe

Städtebauliche Grundlage für die Wohnbebauung im sogenannten "Südfeld" in Werl-Aspe bildet der Rahmenplan "Knetterheide-Südfeld" aus dem Jahr 2001. Zunächst wurden mit den Bauabschnitten A und B sukzessive Flächen südlich des Fritz-Niewald-Weges entwickelt. Mit der 100. Änderung des Flächennutzungsplanes aus dem Jahr 2000 für die Teilbereiche A und B wurden diese Bereiche als Wohnbauflächen dargestellt. Zuletzt wurde der Bebauungsplan für den Bauabschnitt B IV im Januar 2019 rechtskräftig.

Durch die 133. Änderung des Flächennutzungsplanes soll nun auch nördlich des Fritz-Niewald-Weges Planungsrecht für weitere Wohngebiete geschaffen werden. Um eine städtebaulich sinnvolle Abgrenzung des Plangebietes zu erhalten, wird auch eine weitere unbebaute Fläche südlich des Fritz-Niewald-Weges in die Planung mit einbezogen. Um zusätzliche Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan darstellen zu können ist es erforderlich, an anderer Stelle Bauflächen zurückzunehmen. Diese Rücknahme soll im Geltungsbereich 2 erfolgen.



Abgrenzung des Geltungsbereichs

Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan
Name Telefon E-Mail
Stadtplanung 05222 - 952 237 und 05222 - 952 241 stadtplanung@bad-salzuflen.de
Datum: 21.11.2024