Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen

129. Änderung "Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im gesamten Stadtgebiet" im Stadtteil Bad Salzuflen, Biemsen-Ahmsen, Ehrsen-Breden, Grastrup-Hölsen, Holzhausen, Lockhausen, Papenhausen, Retzen, Schötmar, Werl-Aspe, Wülfer-Bexten, Wüsten

Die nun vorliegende Planung zur Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) ist eine Reaktion auf die geänderten gesellschaftlichen, politischen, rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen der Windenergienutzung.

Mit der 92. Änderung im Jahr 1998 und der 111. Änderung des FNP im Jahr 2001 hat die Stadt Bad Salzuflen vier Konzentrationszonen für Windenergieanlagen (WEA) mit einer Gesamtfläche von rd. 65 ha südöstlich des Ortsteils Wüsten ausgewiesen. Dort sind derzeit insgesamt 11 WEA mit einer Nennleistung von jeweils 1 MW und bei einer Anlage von 2,5 MW installiert. Die Anlagenhöhen liegen zwischen 100 und 120 m.

Mit der Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen (WEA) im Rahmen der 129. Änderung des FNP beabsichtigt die Stadt, eine das gesamte Stadtgebiet betreffende räumliche Steuerung und Konzentration von WEA unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen zu erreichen. Die vom Bundesgesetzgeber für den gesamten Außenbereich grundsätzlich vorgesehene Privilegierung von WEA nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB soll durch die Ausweisung von Konzentrationszonen städtebaulich gesteuert werden. Mit der Ausweisung von Konzentrationszonen erfolgt eine positive Standortzuweisung mit der gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB eine Ausschlusswirkung im übrigen Plangebiet einhergeht. Außerhalb dieser ausgewiesenen Konzentrationszonen ist die Errichtung von WEA daher in der Regel dann ausgeschlossen. Mit der beabsichtigten FNP-Änderung soll im Stadtgebiet der Windenergie substantiell Raum geschaffen werden, verbunden mit dem Ziel einer nachhaltigen städtebaulichen Steuerung der Flächennutzung im Stadtgebiet.


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Datum: 16.10.2024