Ziel der Planung ist die geplane bauliche Erweiterung des vorhandenen Lebensmittel-Discounters am Standort und die Erweiterung der Verkaufsfläche. Geplant ist ein großflächiger Lebensmittel-Discounter und ein separates Gebäude für einen Backshop.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, soll der Bebauungsplan Nr. 0166 aufgestellt und der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden. Beide Geltungsbereiche sind deckungsgleich. Der Flächennutzungsplan stellt den Änderungsbereich derzeit entlang der Herforder Straße als gemischte Baufläche und im südlichen Bereich als Gewerbegebiet mit Nutzungsbeschränkung dar; er soll geändert werden in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Großflächiger Einzelhandel-Nahversorgungsmarkt.
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