Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen

0178B/I Hoffmannstraße nördlicher Teil - 2. Änderung im Stadtteil Bad Salzuflen, Schötmar

Das Plangebiet der 2. Änderung entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0178 B/I "Hoffmannstraße, nördlicher Teil", der seit dem 10.09.2002 rechtskräftig ist. Der überwiegende Teil des Plangebietes ist bereits bebaut, vor allem westlich der Hoffmannstraße befinden sich aber auch noch einige potentielle Bauflächen. Das Areal zwischen Bahnanlage und Werre ist durch umfangreiche Grünflächen geprägt.

Ein wesentliches Planungsziel war und ist die Vermeidung von negativen Auswirkungen durch neue Einzelhandelsnutzungen auf die Ortsteilzentren von Bad Salzuflen und Schötmar. Zu diesem Zweck trifft der Bebauungsplan, aufbauend auf den Empfehlungen eines GfK-Gutachtens vom Dezember 2000, bereits detaillierte Festsetzungen zur Zulässigkeit von Einzelhandelsnutzungen.

Der Rat der Stadt hat am 13.07.2011 die überarbeitete Bad Salzufler Sortimentsliste beschlossen. Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, die frühere Sortimentsliste gegen die aktuelle "Bad Salzufler Liste" auszutauschen, um auch zukünftig eine rechtssichere Grundlage zur Steuerung des Einzelhandels im Plangebiet zu erhalten.

Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Der Bebauungsplan wird durch Eintragungen in roter Farbe geändert. Es handelt sich hierbei um eine nicht selbständige Änderung, d.h. abgesehen von den Roteintragungen bleiben die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes gültig.


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Datum: 24.11.2024