Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen
138. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Salzuflen, Bereich "Werler Feld" im Stadtteil Werl-Aspe
Anlass für die aktuelle Bauleitplanung ist das Bestreben eines Vorhabenträgers, an diesem Standort ein Gewerbegebiet zu entwickeln. Der Antrag auf die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1024/I „Gewerbegebiet Werler Feld“ wurde von einem Unternehmen gestellt, dass sich auf die Entwicklung von Konversionsflächen und Flächen mit Altlastenbefunden spezialisiert und die Flächen bereits erworben hat. Die 138. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) ist erforderlich, da das künftige Gewerbegebiet nicht aus der bisherigen Darstellung eines Sondergebietes entwickelt werden kann.
Ziel des Vorhabenträgers ist es, mit der Aufstellung der 138. FNP-Änderung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Gewerbegebiet zu schaffen. Durch das Gewerbegebiet soll die Ansiedlung neuer Betriebe gefördert und ansässigen und regionalen Unternehmen Erweiterungsmöglichkeiten geboten werden.
138. Änderung des Flächennutzungsplanes
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