Städtebauliche Grundlage für die Wohnbebauung im sogenannten "Südfeld" in Werl-Aspe bildet der Rahmenplan "Knetterheide-Südfeld" aus dem Jahr 2001. Zunächst wurden mit den Bauabschnitten A und B sukzessive Flächen südlich des Fritz-Niewald-Weges entwickelt. Mit der 100. Änderung des Flächennutzungsplanes aus dem Jahr 2000 für die Teilbereiche A und B wurden diese Bereiche als Wohnbauflächen dargestellt. Zuletzt wurde der Bebauungsplan für den Bauabschnitt B IV im Januar 2019 rechtskräftig.
Durch die 133. Änderung des Flächennutzungsplanes soll nun auch nördlich des Fritz-Niewald-Weges Planungsrecht für weitere Wohngebiete geschaffen werden. Um eine städtebaulich sinnvolle Abgrenzung des Plangebietes zu erhalten, wird auch eine weitere unbebaute Fläche südlich des Fritz-Niewald-Weges in die Planung mit einbezogen. Um zusätzliche Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan darstellen zu können ist es erforderlich, an anderer Stelle Bauflächen zurückzunehmen. Diese Rücknahme soll im Geltungsbereich 2 erfolgen.
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