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0165/I Lerchenpfad im Stadtteil Bad Salzuflen

Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.08.2005 den Beschluss zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0165/I „Lerchenpfad“ gefasst. Der mit dem Aufstellungsbeschluss beschlossene Geltungsbereich ist identisch mit dem seit 1972 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 0165 „Lerchenpfad“, der in Teilbereichen bisher fünf mal geändert wurde.

Aufgrund der Schließung der Klinik am Kurpark und der damit verbundenen ungeklärten Zukunft des Hotel Fürstenhof wurde der Geltungsbereich geändert. Der südliche Geltungsbereich wurde daher aus dem Plangebiet herausgenommen, da die Entwicklungen in diesem Bereich nicht klar sind bzw. eng mit dem Bereich der ehemaligen Klinik am Kurpark in der Parkstraße verbunden sind.

Um das bisherige Planverfahren weiter voranzubringen und neben der städtebaulichen Neuordnung vor allem die Lärmsituation durch die bestehende Gemengelage (Nebeneinander von Wohnnutzungen und des Maritim-Hotels) zu verbessern, wird das Bebauungsplanverfahren mit dem verkleinerten Geltungsbereich weitergeführt.

Da im Bereich der jetzigen Zufahrt zum Hotel auch angemessene und genehmigungsfähige Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzwände) keine ausreichende Verbesserung der Belastung der Nachbargrundstücke bewirken würden, soll über das Bebauungsplanverfahren eine neue Nacht-Zufahrt im südlichen Bereich der Parkstraße zur vorhandenen Tiefgarage des Hotels planungsrechtlich ermöglicht werden. Als Schutz benachbarter Wohnbebauung wird diese Zufahrt überwiegend unter Gelände bzw. im Einfahrtsbereich zur Parkstraße als vollständig eingehauste Zufahrt festgesetzt. Die vorhandene zentrale Hotelzufahrt von der Parkstraße kann demnach zukünftig nur noch zu den Tagzeiten zwischen 6 und 22 Uhr genutzt werden.

Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes soll zudem für den gesamten Geltungsbereich des bisherigen Bebauungsplanes Nr. 0165 „Lerchenpfad“ eine städtebauliche Ordnung erreicht werden.


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Datum: 24.11.2024