Bauleitpläne...
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0402 Wellenbügel Aufhebung im Stadtteil Ehrsen-Breden

Der Bebauungsplan Nr. 0402 „Wellenbügel“, Ortsteil Ehrsen-Breden ist seit dem 12.10.1966 rechtskräftig und umfasst die Siedlung westlich der Lemgoer Straße. Zwischenzeitlich wurde der Bebauungsplan in verschiedenen Verfahren (1969, 1971 und 1993) in einigen Punkten geändert. Die Siedlung ist heute zum Großteil mit überwiegend zweigeschossigen Wohnhäusern bebaut. Das Gewerbegebiet ist mittlerweile ebenfalls bebaut, so dass der Bebauungsplan als umgesetzt anzusehen ist.

Im April 2009 wurde von einem Anlieger der Lohhofstraße ein Antrag auf Änderung des Be-bauungsplanes gestellt. Der Bebauungsplan sieht für das langgezogene Grundstück des Antragstellers nur für einen oberen Teil eine Bebauung vor. Auf dem restlichen Teil des Grundstückes ist keine Bebauung zulässig, da es zu schmal ist. Aufgrund eines Grundstückstausches soll eine Bebauung aber ermöglicht werden.

Mit der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 0402 „Wellenbügel“ wird kein Vorgängerplan wirksam. Das Plangebiet ist mit Rechtskraft der Aufhebungssatzung als unbeplanter Innen-bereich im Sinne des § 34 BauGB zu beurteilen, so dass eine Bebauung des Grundstückes ermöglicht werden kann. Der Charakter der Siedlung als allgemeines und reines Wohnge-biet sowie Gewerbegebiet bleibt erhalten.

Die Aufhebung erfogt im klassischen Verfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung so-wie einer frühzeitigen und einer förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.


Geltungsbereich

Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan
Name Telefon E-Mail
Frau Cornelia Höltkemeier 05222 - 952 184 c.hoeltkemeier@bad-salzuflen.de
Herr Andreas Schneider 05222 - 952 237 a.schneider@bad-salzuflen.de
Datum: 18.04.2024