Rubrik

Dieses Bebauungsplanverfahren lief parallel zum Flächennutzungsplanverfahren
Hat einen Bezug zu
Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen

0310 Buschort im Stadtteil Biemsen-Ahmsen

Der 2,9 ha große Geltungsbereich (Plangebiet) des neu aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 0310 „Buschort“ liegt im Ortsteil Biemsen-Ahmsen in Ahmsen nördlich der Buschortstraße und grenzt im Norden an die Stadt Herford

Anlass und Ziele der Planung
Der Antragsteller zur Aufstellung des Bebauungsplanes beabsichtigt die Erweiterung seiner Betriebsfläche an der Buschortstraße um rd. 4.000 m² in den Außenbereich. Ein Bauantrag des Betriebes auf Erweiterung mit einer Lager- und Rangierfläche innerhalb landwirtschaftli-cher Fläche musste bislang bauordnungsrechtlich abgelehnt werden, da das Vorhaben nicht als privilegiertes Vorhaben gem. § 35 (1) BauGB gelten kann. Eine Erweiterung wird aufgrund einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung des Betriebes notwendig. Eine Verlagerung des Betriebes an einen anderen Gewerbestandort ist betriebswirtschaftlich nicht vertretbar.
Vor dem Hintergrund der konkreten Entwicklungsabsicht / Erweiterung von Betriebsfläche soll der Bebauungsplan den gesamten Siedlungsbereich nördlich der Buschortstraße umfas-sen, der gegenwärtig noch nicht im Flächennutzungsplan als Baufläche dargestellt ist.
Die Mischnutzung im Ortsteil Ahmsen wird auch in dem Plangebiet deutlich. Hier befinden sich neben Wohngebäuden Gewerbebetriebe,sowie der Standort der Löschgruppe der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr. An das Plangebiet grenzt im Norden, Osten und Westen landwirtschaftliche Fläche.
Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung wird das Plangebiet in zwei Bereiche eingeteilt. Das Feuerwehrgerätehaus wird als Fläche für den Gemeinbedarf mit der entsprechenden Zweckbestimmung „Feuerwehr“ festgesetzt.
Die Flächen westlich davon werden insgesamt als „Mischgebiet“ festgesetzt.
Eine Unterteilung in Mischgebiet 1 (Bereich entlang der Buschortstraße) und Mischgebiet 2 (Bereich des Entsorgungsfachbetriebes) wird vorgenommen, da die Zulässigkeit der Nutzun-gen unterschiedlich geregelt wird.

Am westlichen, nördlichen und nordöstlichen Rand des Plangebietes werden Grünflächen und Ausgleichsflächen festgesetzt, um hier im Übergang der gewerblichen Nutzungen zum Landschaftsraum und dem Siektal einen Abschluss der Siedlungsfläche zu dokumentieren.


Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0310 Buschort

Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan
Name Telefon E-Mail
Frau Cornelia Höltkemeier 05222 - 952 184 c.hoeltkemeier@bad-salzuflen.de
Herr Martin Heyne 05222 - 952 242 M.Heyne@bad-salzuflen.de
Datum: 28.03.2024