Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen

0192 V "VitaSol, Teilbereich A", Ortsteil Bad Salzuflen im Stadtteil Bad Salzuflen

Östlich der VitaSol Therme soll ein Thermenhotel entstehen. Die an der Stelle des Hotelneubaus vorhandenen Stellplätze sollen überwiegend auf eine Parkpalette nördlich der Exterschen Straße verlegt werden. 

Durch die Errichtung des Thermenhotels auf dem Grundstück der VitaSol Therme werden Flächen beansprucht, die derzeit als Stellplatzanlage genutzt werden. Um sowohl den bestehenden Stellplatzbedarf, als auch den durch das Thermenhotel neu erzeugten Stellplatzbedarf abzudecken, ist die frühzeitige Errichtung eines Parkdecks auf der Fläche nördlich der Exterschen Straße geplant. Hier befindet sich derzeit der Parkplatz VitaSol II als offene, ebenerdige Stellplatzanlage. Die Fertigstellung des Parkdecks ist maßgebend für den fortlaufenden Betrieb der VitaSol Therme und soll vor der Inanspruchnahme des Parkplatzes VitaSol I erfolgen. Somit ist es erforderlich, möglichst zeitnah Planungsrecht für die erforderliche Parkpalette zu schaffen, da das Parkdeck in Betrieb gehen sollte, bevor der Parkplatz I für Hochbauarbeiten gesperrt werden muss.

Um diesem Umstand Rechnung zu tragen sollen zwei formal voneinander getrennte vorhabenbezogene Bebauungspläne aufgestellt werden, die inhaltlich in einem engen Zusammenhang stehen. Für das Parkdeck soll der Teilbereich A aufgestellt werden, für das restliche Plangebiet der Teilbereich B. Beide Verfahren werden im Normalverfahren, mit Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.

Der Teilbereich A liegt nördlich der Therme und beinhaltet unter anderem Teile der Exterschen Straße, den Parkplatz VitaSol II sowie die Fußgängerbrücke über die Extersche Straße. Der Geltungsbereich grenzt im Süden an das Grundstück der VitaSol Therme und im Westen an den Böschungsbereich des Forsthauswegs. Im Norden begrenzt ein begrünter Wall zu einem bestehenden Wohnmobilstellplatz das Plangebiet, östlich verläuft außerhalb der Plangebietsgrenzen der Schwaghofbach.

Im Teilbereich A wird für das Vorhaben projektbezogen ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Therme und Hotel/Parkdeck“, Teilbereich A, festgesetzt. Das sonstige Sondergebiet dient der Unterbringung eines Thermalbads und eines Thermenhotels inklusive eines Parkdecks sowie weiterer Nebeneinrichtungen und Nebenanlagen. Geplant ist ein Parkdeck mit insgesamt zwei Etagen und einer Gesamthöhe von ca. 6 m über Gelände. Weiterhin werden unter anderem Festsetzung zur Eingrünung, zum Lärmschutz und zu Photovoltaikanlagen getroffen.



Geltungsbereich

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Datum: 03.12.2024