Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen

122 Messezentrum Bad Salzuflen im Stadtteil Schötmar

Nach einem Urteil des OVG Münster ist für Bauleitplanverfahren, bei denen in Kommunen, die größer als 35.000 Einwohner sind, Verfahrensschritte oder Beschlüsse ausschließlich an der Bekanntmachungstafel des Rathauses bekannt gemacht worden sind, wegen des daraus resultierenden Verfahrensfehlers von einer Nichtanwedbarkeit des Planes auszugehen.
Hiervon ist auch der vorliegende Plan betroffen, der bereits am 17.06.2006 beschlossen wurde und für den nun erneut eine Öffentliche Auslegung durchgeführt wird.
Der Bedeutung des Messezentrums Bad Salzuflen entsprechend, soll der gesamte Komplex beiderseits der L 712n "Ostwestfalenstraße" mit den Freiflächen, die für eine geordnete Weiterentwicklung des Standortes geeignet sind, im Flächennutzungsplan als "Sondergebiet Messe" dargestellt werden. Zur Sicherung und Entwicklung des Standortes sollen weiterhin durch Aufstellung bzw. Änderung der betroffenen Bebauungspläne mit entsprechenden Festsetzungen hierzu die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.


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Datum: 21.11.2024