Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen
0618 B Kaninchenbusch im Stadtteil Holzhausen, Schötmar
Nach einem Urteil des OVG Münster ist für Bauleitplanverfahren, bei denen in Kommunen, die größer als 35.000 Einwohner sind, Verfahrensschritte oder Beschlüsse ausschließlich an der Bekanntmachungstafel des Rathauses bekannt gemacht worden sind, wegen des daraus resultierenden Verfahrensfehlers von einer Nichtanwendbarkeit des Bebauungsplanes auszugehen. Hiervon war auch der vorliegende Bebauungsplan betroffen, weshalb eine neue öffentliche Auslegung durchgeführt werden musste.
Im Sinne einer zukunftsorientierten Stadtplanung ist es Ziel der Stadt, die einzigen Freiflächen im Nahbereich des Messestandortes, südlich der Ostwestfalenstraße dauerhaft als Erweiterungsflächen zu sichern. Dies ist auch vor dem Hintergrund der Lagegunst der Flächen im Bereich der B 239 und L 712n zu sehen. Durch die Festsetzung von Sondergebietsflächen für die Messe über das gesamte Plangebiet wurden bereits nach erstem Satzungsbeschluss dringend benötigte Stellplatzflächen realisiert, weiterhin wird die mittel- bis langfristige Option zur Errichtung neuer Messehallen geschaffen.
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