Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen

1201 Auf dem Thiesmeier´schen Gelände - Aufhebung im Stadtteil Wüsten

Die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1201 „Auf dem Thiesmeier’schen Gelände“, Ortsteil Wüsten ist am 12.12.2007 vom Rat der Stadt Bad Salzuflen beschlossen und anschließend entsprechend der damaligen Hauptsatzung durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel im Erdgeschoss des Rathauses öffentlich bekannt gemacht worden.

Nach einem Urteil des OVG Münster ist für Bauleitplanverfahren, bei denen in Kommunen, die größer als 35.000 Einwohner sind, Verfahrensschritte oder Beschlüsse ausschließlich an der Bekanntmachungstafel des Rathauses bekannt gemacht worden sind, wegen des daraus resultierenden Verfahrensfehlers von einer Nichtanwendbarkeit des Bauleitplans auszugehen. Hiervon ist auch die Aufhebung vorliegenden Bebauungsplans betroffen.

Der Bebauungsplan Nr. 1201 „Auf dem Thiesmeier’schen Gelände“, Ortsteil Wüsten ist seit dem 30.01.1965 rechtskräftig und umfasst die Siedlung Waldemeine. Zwischenzeitlich wurde der Bebauungsplan in zwei Verfahren (1968 und 1983) in einigen Punkten geändert. Die Siedlung ist heute zum Großteil mit überwiegend zweigeschossigen Wohnhäusern bebaut, so dass der Bebauungsplan als umgesetzt anzusehen ist.

Der Bebauungsplan gibt gestalterische Vorgaben z.B. hinsichtlich der Dachneigung von 30-35°, dem Ausschluss von Dachaufbauten und der Farbgestaltung der Wände und Dächer vor. Anlass der Aufhebung des Bebauungsplans ist der Wunsch von verschiedenen Grundstückseigentümern nach mehr Gestaltungsfreiheit im Plangebiet. Hierzu wurde von 9 Grundstückseigentümern Anfang 2007 ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans gestellt, mit dem Ziel Dachgauben zu ermöglichen. Da der Bebauungsplan als umgesetzt anzusehen ist und auf restriktive gestalterische Vorgaben verzichtet werden kann, soll keine Änderung, sondern eine Aufhebung des Bebauungsplans durchgeführt werden.

Mit der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1201 „Auf dem Thiesmeier’schen Gelände“ wird kein Vorgängerplan wirksam. Das Plangebiet ist mit Rechtskraft der Aufhebungssatzung als innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (unbeplanter Innenbereich) im Sinne des § 34 BauGB zu beurteilen. Die Beurteilung von Vorhaben wird sich dann nach der Eigenart der vorhandenen näheren Umgebung richten. Damit ist gesichert, dass der heutige Charakter der Siedlung Waldemeine als allgemeines Wohngebiet erhalten bleibt.


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Datum: 04.12.2024