Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen
0178B/I Hoffmannstraße nördlicher Teil - 1. Änderung im Stadtteil Bad Salzuflen
Der Bebauungsplan Nr. 0178B/I „Hoffmannstraße - nördlicher Teil“ ist seit dem 10.09.2002 rechtskräftig. Bei der Umsetzung der Planung haben örtliche Vorgaben und Zwänge zu geringen Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes geführt. Aufgrund der Abweichungen hat der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bad Salzuflen am 01.03.2005 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0178B/I beschlossen.
Nach einem Urteil des OVG Münster ist für Bauleitplanverfahren, bei denen in Kommunen, die größer als 35.000 Einwohner sind, Verfahrensschritte oder Beschlüsse ausschließlich an der Bekanntmachungstafel des Rathauses bekannt gemacht worden sind, wegen des daraus resultierenden Verfahrensfehlers von einer Nichtanwendbarkeit des Bebauungsplanes auszugehen. Hiervon ist auch der vorliegende Bebauungsplan betroffen, für den nun eine erneute öffentliche Auslegung durchgeführt wird.
Der Bebauungsplan Nr. 0178 B/I „Hoffmannstraße - nördlicher Teil“ ist die Grundlage für eine inzwischen rege Bautätigkeit; insbesondere in den Bereichen, in denen er die Errichtung von Wohnhäusern festsetzt. Bei der Umsetzung der Planung haben örtliche Vorgaben und Zwänge zu geringen Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes geführt. Durch die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0178 B/I sollen diese auf Antrag des Grundstückseigentümers Berücksichtigung finden und die vorhandenen Abweichungen von den Festsetzungen ausgeglichen und angepasst werden.
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