Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen

0234/I Begastraße im Stadtteil Schötmar

Der Planungsausschuss des Rates der Stadt Bad Salzuflen hat am 01.06.1999 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0234/I "Begastraße" beschlossen.

Nach einem Urteil des OVG Münster ist für Bauleitplanverfahren, bei denen in Kommunen, die größer als 35.000 Einwohner sind, Verfahrensschritte oder Beschlüsse ausschließlich an der Bekanntmachungstafel des Rathauses bekannt gemacht worden sind, wegen des daraus resultierenden Verfahrensfehlers von einer Nichtanwendbarkeit des Bebauungsplanes auszugehen. Hiervon war auch der vorliegende Bebauungsplan betroffen, der bereits am 22.02.2007 bekannt gemacht wurde und für den daher eine erneute öffentliche Auslegung durchgeführt wurde.

Der Erhaltung der Lebensmittelnahversorgung innerhalb des Ortskernes Schötmar wird eine große Bedeutung für den Einkaufsbereich entlang der Begastraße beigemessen. Durch die Ausweisung eines Kerngebietes (MK) an der Begastraße und überbaubarer Flächen für die Entwicklung und Erweiterung der vorhandenen Einzelhandelsläden und Geschäfte wird die Ansiedlung von Einzelhandelsgeschäften bis zu einer Größe von ca. 1.200 qm Geschossfläche bzw. ca. 800 qm Verkaufsfläche eröffnet. Ein weiteres Ziel der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist es, die Erweiterungsmöglichkeiten der vorhandenen Bebauung und der Einzelhandelsnutzungen an Begastraße und Schloßstraße zu regeln.
Beidseitig der Vehrlingstraße und im Bereich Im Papenloh sollen zusätzliche Bebauungsmöglichkeiten durch die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) geschaffen werden.


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Datum: 03.12.2024