Konkreter Anlass für die Aufstellung der Innenbereichssatzung (auch genannt: Ergänzungs-/ Abrundungssatzung) „Nordheider Weg“, Ortsteil Holzhausen, nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ist ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für den unbebauten Bereich westlich des Nordheider Weges, der im März 2020 bei der Stadt Bad Salzuflen eingegangen ist. Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss wurde in seiner Sitzung am 10.03.2020 über den Antrag informiert und hat keine Einwände erhoben. Nach Prüfung der planungsrechtlichen Gegebenheiten wird aufgrund der Lage und Größe des Bereichs anstelle eines Bebauungsplanes eine Innenbereichssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufgestellt. Ziel der Innenbereichssatzung ist, die vom Antragssteller gewünschte Nachverdichtung am Nordheider Weg im Ortsteil Holzhausen zu ermöglichen. Eine Innenbereichssatzung dient dazu, einzelne Teilbereiche, die im Außenbereich liegen, in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen.
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